Corona-Virus und Dolmetschereinsatz

Gerade die Gerichtsdolmetscher sitzen während des Einsatzes dicht neben Menschen. Beim Flüsterdolmetschen sitzten die Gerichtsdolmetscher besonders dicht hinter oder neben dem Nutzer der Dolmetschleistung und geben das Gehörte im Flüsterton simultan wieder. Aufgrund der Nähe und des dichten Sprechens sind Gerichtsdolmetscher der ständigen Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt, das gilt nicht nur im aktuellen Fall der Corona Pandemie.

Der Justizdolmetscherverband empfiehlt folgende Verhaltensweisen:

  • Aufgrund der aktuellen Lage sollten Sie sich bei dem jeweiligen Auftraggeber erkundigen, ob der Termin planmäßig stattfindet
  • liegen unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme einer Infektion vor, sollte auf den Dolmetschereinsatz grundsätzlich verzichtet werden, der Auftraggeber sollte frühzeitig hierüber informiert werden
  • sooft wie möglich Hände waschen und regelmäßig Hand-Desinfektionsmittel verwenden
  • keine Begrüßungsrituale mit Körperkontakt,
  • allgemein stets Distanz wahren
  • beim Dolmetschen: Distanzhaltung, ausreichend Sprechabstand wahren, die Distanz stets angemessen vergrößern, das Flüsterdolmetschen ist nicht zwingend; ggf. eine Maske (FFP3) tragen

 

> Am 01.07.2021 soll das neue bundesweit einheitliche Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) in Kraft treten.

> Aktuelle Verfassung unter https://www.buzer.de/Gerichtsdolmetschergesetz.htm

> RS Rechtssprache Seminare www.rechtssprache-dolmetscher.de