Allgemeine Beeidigung

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Gerichtsdolmetscher ab 2027

Mit dem Inkrafttreten des Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) zum 1. Januar 2027 wird die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern in Deutschland grundlegend neu geregelt. Künftig ist für die Tätigkeit vor Gericht eine bundesrechtliche Anerkennung erforderlich, die auf einer standardisierten Dolmetscherprüfung basiert. Die bisherigen landesrechtlichen Bestimmungen treten außer Kraft. Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die bislang ausschließlich nach Landesrecht beeidigt sind, müssen daher die neuen Voraussetzungen erfüllen, um ihren Status zu behalten.

Einheitliche bundesweite Anerkennung und Prüfung

Das GDolmG schafft erstmals bundesweit einheitliche Standards für die Beeidigung und Registrierung von Dolmetschern. Wer ab 2027 gerichtlich tätig sein möchte, muss unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:

Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Rechtssprache,

Bestehen einer Dolmetscherprüfung eines staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfungsamtes im Inland oder einer vergleichbaren staatlichen bzw. staatlich anerkannten Prüfung für den Dolmetscherberuf,

oder Anerkennung einer im Ausland abgelegten Prüfung, sofern diese von einer zuständigen deutschen Stelle als gleichwertig eingestuft wurde.

Die Prüfung dient dazu, sicherzustellen, dass Dolmetscher über die notwendigen sprachlichen, rechtssprachlichen und interkulturellen Kompetenzen verfügen, um den komplexen Anforderungen der Justiz gerecht zu werden.

Wegfall der bisherigen landesrechtlichen Beeidigung

Mit dem neuen Rechtsrahmen endet eine Phase regional unterschiedlicher Regelungen, die in der Vergangenheit zu erheblichen Unterschieden bei Qualifikationsstandards und Anerkennungsverfahren geführt hat. Ab 2027 sind ausschließlich bundesrechtlich anerkannte Beeidigungen gültig. Dies sorgt für mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit im gesamten Bundesgebiet.

Übergangsfristen und Anpassungsregelungen

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und mögliche Kapazitätsengpässe in der Justiz zu vermeiden, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Viele Bundesländer haben bereits signalisiert, dass sie die bisherigen landesrechtlichen Beeidigungen übergangsweise bis 2027 oder 2028 anerkennen werden. Diese Frist gibt bereits tätigen Gerichtsdolmetschern die Möglichkeit, die neue Prüfung rechtzeitig abzulegen und ihre Tätigkeit ohne Unterbrechung fortzuführen.

Besondere Anforderungen an das Dolmetschen bei Gericht

Das Dolmetschen in gerichtlichen Verfahren stellt eine besonders anspruchsvolle Form der Sprachmittlung dar. Gerichtsdolmetscher sind nicht nur für die präzise sprachliche Übertragung zuständig, sondern agieren zugleich als Brückenbauer zwischen verschiedenen Rechtssystemen, kulturellen Kontexten und Denkweisen.

Eine fehlerfreie und fachgerechte Verdolmetschung ist entscheidend, um den Anspruch auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sicherzustellen. Gerichtsdolmetscher tragen damit eine hohe Verantwortung für die Verständigung und Rechtsstaatlichkeit im Verfahren.

Das GDolmG legt deshalb besonderen Wert auf:

Fachliche Qualifikation in der deutschen Rechtssprache zur präzisen Übertragung juristischer Inhalte,
- Verfahrenssicherheit in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren,
- Vertraulichkeit und Unparteilichkeit als unverzichtbare Berufspflichten,
- Barrierefreien Zugang zur Justiz für Menschen, die der deutschen Sprache nicht oder nur eingeschränkt mächtig sind.


Ziel der Neuregelung

Mit der Reform verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Qualität und Verlässlichkeit der gerichtlichen Dolmetschleistungen bundesweit zu harmonisieren. Einheitliche Standards sollen das Vertrauen in die Justiz stärken und sicherstellen, dass alle Verfahrensbeteiligten – unabhängig von Sprache, Herkunft oder Hörvermögen – gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren erhalten.