Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungs- und Veranstaltungsangebote

des Justizdolmetscherverbands e. V.

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vom Justizdolmetscherverband e. V. angebotenen Veranstaltungen im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere für Seminare, Webinare, Workshops, Lehrgänge, Prüfungen und vergleichbare Formate.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in der jeweiligen Bestimmung keine gesonderte Regelung getroffen wird.

(3) Maßgeblich ist die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Veranstalters veröffentlicht ist.

(4) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner gehen diesen AGB vor.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an den vom Veranstalter ausgeschriebenen Veranstaltungen und, soweit angeboten, an Prüfungen oder prüfungsbezogenen Leistungen.

(2) Inhalt, Umfang, Format, Teilnahmevoraussetzungen, Termine, Gebühren und sonstige Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, der Anmeldebestätigung und diesen AGB.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstige Nebenkosten nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr.

 

§ 2a Durchführung durch Dienstleister

(1) Der Justizdolmetscherverband e. V. ist berechtigt, sich zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, einschließlich Anmeldung, Teilnehmerverwaltung, Zahlungsabwicklung, Durchführung von Schulungen, Fortbildungen sowie Prüfungen, ganz oder teilweise geeigneter externer Dienstleister zu bedienen.

(2) Die eingesetzten Dienstleister handeln im Auftrag oder im organisatorischen Rahmen des Justizdolmetscherverband e. V. und sind berechtigt, die ihnen übertragenen Aufgaben nach Maßgabe dieser AGB sowie der jeweiligen Veranstaltungs- und Prüfungsordnung durchzuführen.

(3) Vertragspartner der Teilnehmenden bleibt ausschließlich der Justizdolmetscherverband e. V., sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(4) Die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten oder sonstigen Qualifikationsnachweisen erfolgt ausschließlich durch den Justizdolmetscherverband e. V. Hierzu ist allein der Verband befugt.

(5) Der Verband ist berechtigt, konkrete Dienstleister zu benennen oder auszutauschen. Derzeit erfolgt die organisatorische Durchführung durch:

Institut für Gerichtskommunikation

Website: www.institut-justiz.de

(6) Ein Wechsel des eingesetzten Dienstleisters stellt keinen Rücktritts- oder Kündigungsgrund dar, sofern die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gewährleistet bleibt.

 

§ 3 Darstellung der Angebote

(1) Die Präsentation von Veranstaltungen auf der Website, in sozialen Medien, in Rundschreiben, Flyern, Broschüren oder sonstigen Veröffentlichungen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, Beschreibungen und organisatorische Angaben zu Veranstaltungen aus sachlichen Gründen zu aktualisieren oder anzupassen.

 

§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über das dafür vorgesehene Online-Formular oder in Textform, insbesondere per E-Mail, soweit dies für die jeweilige Veranstaltung zugelassen ist.

(2) Mit Absendung der Anmeldung gibt der Anmeldende ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung ab.

(3) Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch den Veranstalter zustande, insbesondere durch Übersendung einer Anmeldebestätigung in Textform.

(4) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, jede Anmeldung anzunehmen. Eine Ablehnung ist insbesondere bei Ausbuchung, fehlenden Teilnahmevoraussetzungen oder aus sonstigen sachlichen Gründen möglich.

(5) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(6) Teilnahmeberechtigt ist nur die angemeldete Person. Eine Übertragung des Teilnahmeplatzes auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters in Textform zulässig.

 

§ 5 Teilnahmegebühren  und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten oder individuell mitgeteilten Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro. Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird diese in gesetzlicher Höhe ausgewiesen.

(3) Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig. Soweit nichts anderes geregelt ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.

(4) Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen oder nicht zuzulassen, wenn die fällige Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig vollständig bezahlt wurde.

(6) Bankgebühren, Rücklastschriftkosten und vergleichbare Kosten, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, trägt der Vertragspartner.

(7) Bei geförderten oder mitfinanzierten Maßnahmen bleibt der anmeldende Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter zahlungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird eine beantragte Förderung ganz oder teilweise nicht bewilligt oder rückabgewickelt und beruht dies nicht auf einem vom Veranstalter zu vertretenden Umstand, ist der offene Betrag vom Vertragspartner zu tragen.

 

§ 6 Rücktritt durch Teilnehmende und Stornierung

(1) Rücktrittserklärungen müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.

(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt unberührt und richtet sich nach § 14 dieser AGB.

(3) Soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts folgende Stornobedingungen:

a) bei Rücktritt bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr,

b) bei Rücktritt ab dem 27. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.

(4) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Für Prüfungen, Auslandsveranstaltungen, Kombinationsformate oder Veranstaltungen mit gesonderten Fremdleistungen können abweichende Bedingungen gelten, wenn hierauf in der jeweiligen Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen wird.

(6) Wird eine bereits begonnene Veranstaltung vom Teilnehmenden abgebrochen oder werden einzelne Leistungsteile nicht in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung, es sei denn, zwingende gesetzliche Rechte stehen entgegen.

(7) Hat der Veranstalter im Vertrauen auf die Vertragserfüllung bereits externe Leistungen veranlasst, etwa Hotelbuchungen, Transfers oder sonstige Zusatzleistungen, können diese in nachgewiesener Höhe zusätzlich berechnet werden, sofern dies vorab transparent ausgewiesen wurde.

 

§ 7 Prüfungen und prüfungsnahe Leistungen

(1) Für Prüfungen und vergleichbare Leistungsnachweise können ergänzende Prüfungsbedingungen gelten. Auf diese wird in der jeweiligen Ausschreibung oder Prüfungsordnung hingewiesen.

(2) Soweit für einen Prüfungstermin bereits verbindliche organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, kann ein Rücktritt nach Ablauf des Widerrufsrechts ausgeschlossen oder nur nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsbedingungen zulässig sein.

(3) Bei Nichtteilnahme an einer Prüfung oder an einzelnen Prüfungsteilen ohne anerkannten Verlegungsgrund bleibt die Prüfungsgebühr grundsätzlich geschuldet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt zulässig.

(4) Ein Anspruch auf Bestehen einer Prüfung, auf Zulassung zu einer weiterführenden Prüfung oder auf Erreichen eines bestimmten Qualifikationsziels besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.

 

§ 8 Änderungen, Ersatztermine und Absage durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt und die Änderung für Teilnehmende zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Ablauf, Zeiten, Veranstaltungsort, Veranstaltungsformat oder Inhalten aufgrund geänderter fachlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen.

(2) Der Austausch angekündigter Referentinnen oder Referenten ist zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Krankheit, Unfall oder sonstiger Verhinderung. Der Ersatz muss fachlich geeignet sein.

(3) Der Veranstalter kann Veranstaltungen verschieben, zusammenlegen, auf ein anderes Format umstellen oder absagen, wenn

a) die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,

b) Referierende kurzfristig ausfallen und kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht,

c) höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Sicherheitsgründe oder vergleichbare Umstände die Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen.

(4) Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt und kein zumutbarer Ersatztermin angeboten oder angenommen, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

(5) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in § 12.

(6) Unerhebliche oder zumutbare Änderungen berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr und nicht zum Rücktritt.

 

§ 9 Umbuchung und Ersatzteilnehmende

(1) Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine andere Veranstaltung besteht nicht.

(2) Der Veranstalter kann im Einzelfall einer Umbuchung oder der Benennung einer Ersatzperson zustimmen. Dies gilt nicht, wenn organisatorische oder personenbezogene Gründe entgegenstehen.

(3) Für Prüfungen und personenbezogene Online-Formate ist ein Teilnehmertausch regelmäßig ausgeschlossen.

 

§ 10 Pflichten der Teilnehmenden

(1) Teilnehmende sind verpflichtet, alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zu machen und Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

(2) Teilnehmende haben die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Regeln einzuhalten, insbesondere Hausordnungen, Sicherheitsvorgaben, Prüfungsordnungen und organisatorische Hinweise.

(3) Jede Teilnahme hat so zu erfolgen, dass Rechte, Sicherheit und berechtigte Interessen anderer Teilnehmender, Referierender und Mitarbeitender gewahrt bleiben. Untersagt sind insbesondere Störungen des Veranstaltungsablaufs, Belästigungen, beleidigendes oder diskriminierendes Verhalten sowie jede missbräuchliche Nutzung der Veranstaltung.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende bei erheblichen Pflichtverstößen ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

(5) Im Fall eines berechtigten Ausschlusses bleibt die Teilnahmegebühr grundsätzlich geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Erkennbare Mängel, Störungen oder sonstige Probleme sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe möglich ist.

(7) Das Mitbringen nicht angemeldeter dritter Personen, Kinder oder Tiere ist nur zulässig, wenn der Veranstalter zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§ 11 Besondere Bestimmungen für Online-Veranstaltungen

(1) Bei Online-Formaten sind Teilnehmende selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Teilnahme rechtzeitig sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere eine stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät und die in der Ausschreibung benannte Software oder Zusatztechnik.

(2) Der Veranstalter schuldet nicht die Funktionsfähigkeit der technischen Infrastruktur auf Seiten der Teilnehmenden.

(3) Soweit für einzelne Online-Formate eine sichtbare Zuschaltung per Kamera oder eine aktive Mitwirkung erforderlich ist, wird hierauf in der Ausschreibung oder zu Beginn der Veranstaltung hingewiesen. Ist diese Mitwirkung für das jeweilige Format erforderlich, kann hiervon die Teilnahme oder die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung abhängig gemacht werden.

(4) Zugangsdaten zu Online-Räumen, Cloud-Bereichen und digitalen Unterlagen sind persönlich und vertraulich. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(5) Bei konkreten Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung digitaler Zugänge ist der Veranstalter berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren, Passwörter oder Links zu ändern und die Nutzung bis zur Klärung einzuschränken.

 

§ 12 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Veranstalter schuldet keinen bestimmten Lernerfolg, kein bestimmtes berufliches Ergebnis und kein Bestehen einer Prüfung, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

(5) Die vermittelten Inhalte dienen der Aus- und Fortbildung. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, stellen sie keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall dar.

(6) Für An- und Abreise, Unterbringung sowie sonstige externe Leistungen, die nicht vom Veranstalter als eigene Leistung geschuldet werden, sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

(7) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

(8) Bei Störungen von Internetverbindungen, Plattformdiensten oder Drittsoftware, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

 

§ 13 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Veranstaltungen bereitgestellten oder verwendeten Inhalte und Materialien, insbesondere Skripte, Präsentationen, Ablaufpläne, Fallbeispiele, Prüfungsunterlagen, Audio- und Videoinhalte sowie sonstige Unterlagen, sind rechtlich geschützt.

(2) Teilnehmende erhalten an den zur Verfügung gestellten Unterlagen nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen Verwendung für eigene Fortbildungszwecke.

(3) Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters oder der jeweils berechtigten Person sind insbesondere nicht gestattet:

a) die Weitergabe an Dritte,

b) die Veröffentlichung im Internet oder in Netzwerken Dritter,

c) die gewerbliche Nutzung,

d) die Bearbeitung mit anschließender Weitergabe,

e) die systematische Vervielfältigung oder Archivierung außerhalb des zulässigen Eigengebrauchs.

(4) Gesetzliche Schranken des Urheberrechts bleiben unberührt.

 

§ 14 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

(1) Eigene Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen von Veranstaltungen, einschließlich Screenshots, Bildschirmmitschnitten und Livestreams, sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters und, soweit erforderlich, der betroffenen Personen zulässig.

(2) Ohne eine solche Zustimmung sind Aufnahmen und deren Verbreitung untersagt.

(3) Ein Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen und weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen.

(4) Sofern der Veranstalter selbst Aufnahmen erstellt, erfolgt dies nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben.

 

§ 15 Teilnahmebescheinigungen

(1) Teilnahmebescheinigungen werden ausgestellt, wenn die in der jeweiligen Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Der Veranstalter kann insbesondere Mindestanwesenheitszeiten, aktive Mitwirkung oder sonstige fachliche Anforderungen für die Erteilung einer Bescheinigung festlegen.

(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, setzt die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung voraus, dass die Teilnahmegebühr vollständig bezahlt wurde.

(4) Nachträglich angeforderte Zweitausfertigungen oder Bescheinigungen können mit einer angemessenen Bearbeitungsgebühr verbunden werden, sofern hierauf vorab hingewiesen wurde.

 

§ 16 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(3) Soweit für einzelne Veranstaltungen zusätzliche Datenschutzhinweise erforderlich sind, werden diese gesondert bereitgestellt.

 

§ 17 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Justizdolmetscherverband e. V.

Bodelschwingher Str. 202

44357 Dortmund

E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung, etwa per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht kann bei einem Vertrag über Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn der Veranstalter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie wissen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

 

§ 18 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an uns zurücksenden:

An

Justizdolmetscherverband e. V.

Bodelschwingher Str. 202

44357 Dortmund

E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Buchung der folgenden Veranstaltung:

Veranstaltung: _______________________________

Gebucht am: _______________________________

Name des Verbrauchers: _______________________________

Anschrift des Verbrauchers: _______________________________

 

Datum: _______________________________

Unterschrift des Verbrauchers

(nur bei Mitteilung auf Papier)

 

 

§ 19 Außergerichtliche Streitbeilegung

Der Justizdolmetscherverband e. V. ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen nach Vertragsschluss sind mindestens in Textform abzugeben, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

Stand: April 2026