Dolmetscherausweis

Der Justizdolmetscherverband e. V. stellt auf Antrag einen personalisierten Dolmetscherausweis aus. Der Ausweis dient als praktischer Qualifikations- und Identitätsnachweis für den beruflichen Einsatz bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, Behörden und Auftraggebern.

Wer ist antragsberechtigt?
Ein Dolmetscherausweis kann ausgestellt werden für:

- allgemein beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher
- vom Justizdolmetscherverband zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher

 

Gültigkeitsdauer
> Allgemein beeidigte Dolmetscher
Die Gültigkeit des Ausweises richtet sich nach der Laufzeit der allgemeinen Beeidigung. Der Ausweis wird höchstens bis zum Ablauf der Beeidigung ausgestellt.
JDVB-zertifizierte Dolmetscher
Für zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher gilt der Ausweis jeweils bis zum 31. Dezember des letzten Gültigkeitsjahres.

Vorteile des Dolmetscherausweises
Der Dolmetscherausweis erleichtert die berufliche Legitimation und Identifikation insbesondere bei:
Sicherheits- und Einlasskontrollen in Justizgebäuden
- Terminen bei Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Staatsanwaltschaften
- der Legitimation gegenüber Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten und Auftraggebern
- dem Nachweis einer allgemeinen Beeidigung oder JDVB-Zertifizierung
Darüber hinaus dient der Ausweis als professionelle „Visitenkarte“ und dokumentiert die Zugehörigkeit zu anerkannten Qualitätsstandards im Bereich des Justizdolmetschens.

Gebühren
Die Ausstellungs- und Nutzungsgebühr beträgt 36,00€ pro Jahr (3,00 € pro angefangenen Monat der Gültigkeitsdauer). Die Laufzeit wird ab dem Monat der Beantragung berechnet. Bei JDVB-zertifizierten Dolmetschern erfolgt die Ausstellung grundsätzlich bis zum Ende des Folgejahres.

Antragstellung
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (Beeidigungsurkunde oder Zertifizierungsnachweis) beim Justizdolmetscherverband e. V. einzureichen: [email protected]
Nach erfolgreicher Prüfung wird der persönliche Dolmetscherausweis ausgestellt.

Hinweis: Der Dolmetscherausweis ersetzt keine behördlichen Urkunden oder gesetzlichen Nachweise. Er dient als ergänzender Identitäts- und Qualifikationsnachweis im beruflichen Alltag.